Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Gästehaus am Brunnen ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.raupold.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist unter anderem wegen nachstehender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen größtenteils barrierefrei, mit folgenden Ausnahmen:

  • Aktuell haben noch nicht alle Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative (alt-Tag oder ARIA-label).
  • Informationen, Strukturen und Beziehungen können teilweise nicht programmatisch erfasst werden. Es liegen keine vollständigen ARIA-Auszeichnungen vor.

Das Gästehaus am Brunnen ist bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung in Form von Google Lighthouse Accessibility- und WCAG-Tests.

Feedback und Kontaktangaben

Die gesamte Website ist möglichst barrierearm gehalten. Sollten Sie Inhalte finden, die schwer verständlich oder lesbar sind, melden Sie uns diese gerne an die E-Mail info@steinacher-hindelang.de

Durchsetz­ungsverfahren

Gästehaus am Brunnen
Birgit Steinacher
Gästehaus am Brunnen
Brunnengasse 5
87541 Bad Hindelang

Telefon: (08324) 627
E-Mail: info@steinacher-hindelang.de

Sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten oder bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Bitte klicken Sie auf der Site:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
auf den Link: „Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV“

Oder Sie wenden sich an folgende Kontaktadresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
DEUTSCHLAND
bitv [at] bayern [.] de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv

 

TOSC5-Website-Widget

Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und
mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-
Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise
mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1"
beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine
    gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch
    die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder
    sind nicht über Text verfügbar);
  • C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine
    Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
  • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer
    das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften
    vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder
    Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche
    Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende
    Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden
    oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu
    stoppen oder zu verbergen;
  • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen
    die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige
    Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung
    und Funktionsweise bewahrt;
  • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht
    ausreichend;
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der
    Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich:
    Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der
    Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und
    seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
  • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass
    assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;

b) Unverhältnismäßige Belastung

Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der
Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Sie bilden daher eine Ausnahme.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren
Rechtsvorschriften
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der
Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im
Konformitätslevel AA im Mai 2025.

Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert,
ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes
Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern
– Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑ Mail mitzuteilen. Wir werden
Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an EMAIL. Bitte beschreiben Sie das
Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
Telefon: (08324) 627
E-Mail: info@steinacher-hindelang.de

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns innerhalb von 7 Tagen bei Ihnen. Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich
mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf
Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung
der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung
beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den
betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen
vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.